Allgemeine Teilnahmebedingungen
Gültig für Konferenzen, Tagungen, Kongresse und Seminare – nachfolgend als Veranstaltung bezeichnet – bei denen die
CLOVER Sustainability Services GmbH & Co. KG
Waltherstraße 49-51 (Haus 3)
51069 Köln
– nachfolgend als CLOVER bezeichnet – als Veranstalter fungiert.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln in der Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer bei Veranstaltungen und der CLOVER. Diese Teilnahmebedingungen gelten für Unternehmen, Behörden, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers bzw. dessen Firma haben keine Gültigkeit.
2. Leistungen
Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie beinhalten die jeweiligen Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen, Kaffeepausen und Tagungsgetränke sowie die Teilnahme an einer oder mehrerer Abendveranstaltungen, soweit diese im Veranstaltungsprogramm vorgesehen ist. CLOVER erbringt die Leistungen im Übrigen nach Art und Umfang gemäß der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung mit dem jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm. Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten außerhalb des Veranstaltungs- bzw. Tagungsrahmens sind vom Teilnehmer direkt mit dem Hotel bzw. der Tagungsrestauration abzurechnen.
CLOVER ist berechtigt, die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. bei Erkrankung mehrerer Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstigen nicht durch CLOVER zu vertretenden Umständen) gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren abzusagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ein Auswahlverschulden bezüglich der Wahl des Veranstaltungsortes wird nicht übernommen. Die Teilnehmer werden im Falle der Absage der Veranstaltung umgehend informiert. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
Eine Absage der Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl durch CLOVER ist nur bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
CLOVER behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Referenten/Dozenten und/oder Änderungen im Veranstaltungsprogrammablauf vor, insbesondere aus wichtigem aktuellen Anlass.
CLOVER haftet nicht für die Inhalte der Referenten- bzw. Dozentenbeiträge, wie sie tatsächlich durchgeführt werden. Dies liegt im Benehmen des jeweiligen Referenten bzw. Dozenten bzw. Seminarleiters. Eine Schlechterfüllung der CLOVER kann nur in einer fehlerhaften Auswahl des Referenten/Dozenten liegen.
3. Anmeldung / Bestätigung / Rechnung
Die Anmeldung muss in Schriftform über das online Anmeldungsformular auf www.koelner-verpackungstag.de erfolgen und an CLOVER übersendet werden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich per E-Mail bestätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch und dem Teilnehmer separat zu. Einzelne Teile der Veranstaltungen können nicht separat gebucht werden. Die Teilnahmegebühren bitte erst nach Erhalt der Rechnung überweisen.
Jedwede Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
4. Zahlung / Stornierung / Umbuchung / Nichtteilnahme
Der Rechnungsbetrag ist zwei Wochen nach Rechnungserhalt, spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu zahlen. Soweit zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginnes ein Zahlungseingang des Rechnungsbetrages bei CLOVER nicht vorliegt, kann CLOVER den jeweiligen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.
Stornierungen und Umbuchungen bedürfen immer der Schriftform und sind bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt und bis zwei Wochen vor Termin werden 50 % der Teilnahmegebühren, nach diesem Zeitpunkt (zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) dann die gesamte Teilnahmegebühr erhoben. Bei Stornierungen mit Gebührenverpflichtung senden wir die Veranstaltungsunterlagen/Dokumentationsunterlagen auf Wunsch zu. Maßgebend für die Bestimmung der zuvor benannten Fristen ist der Eingang der schriftlichen Information zur Stornierung oder Umbuchung bei CLOVER.
Jederzeit kann kostenfrei ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Für den Fall, dass bei gewährten Rabatten der Ersatzteilnehmer nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen (z.B. bestimmte Verbandsmitgliedschaften) erfüllt, wie der gemeldete Teilnehmer, kann von CLOVER eine Rechnungskorrektur erfolgen.
Für den Fall., dass ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung der Veranstaltung fernbleibt gelten die Regelungen zur Stornierung entsprechend. Der fernbleibende Teilnehmer ist nicht zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
5. Veranstaltungsunterlagen / Dokumentationsunterlagen / Teilnahmebescheinigung
Veranstaltungsunterlagen werden jedem Teilnehmer gemäß Programmheft der entsprechenden Veranstaltung ausgehändigt.
Zu jeder Veranstaltung werden im Nachgang Dokumentationsunterlagen bereitgestellt, diese enthalten insbesondere die Vorträge bzw. Manuskripte der Referenten.
Spätestens zwei Wochen nach Ende der Veranstaltung werden die Dokumentationsunterlagen jedem Teilnehmer zum Download von der Seite www.koelner-verpackungstag.de bereitgestellt. Die Versendung der Zugangsdaten erfolgt per E-Mail an die vom Teilnehmer zu diesem Zweck gegenüber CLOVER zu benennende E-Mail-Adresse.
Soweit die Veranstaltung in Form einer Tagung, Konferenz oder Kongress abgehalten wird erhält der Teilnehmer nur auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung.
6. Urheberrecht / Einwilligung zur Nutzung von Aufnahmen der Teilnehmer
Alle Veranstaltungs- bzw. Dokumentationsunterlagen zu den Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Digitalisierung, Veröffentlichung, Vertrieb oder Zugänglichmachung zum Download oder jede andere Verwendung außerhalb der Veranstaltung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der CLOVER.
Die Teilnehmer bzw. Besteller von Veranstaltungs- bzw. Dokumentationsunterlagen erhalten lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern, sie für Dritte zu kopieren oder öffentlich zugänglich zu machen, sie weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht am gesprochenen Wort sowie an den in den Unterlagen enthaltenen Vorträgen bleibt den Autoren vorbehalten.
Das Urheberrecht an der Gesamtdokumentation der jeweiligen Veranstaltung liegt bei CLOVER. Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitiger Nutzen der Tagungsunterlagen sowie Fotografieren, Ton- und Bildaufzeichnungen während der Veranstaltung sind nur nach vorheriger Genehmigung durch CLOVER gestattet.
Von der Veranstaltung können von CLOVER Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. Soweit bei diesen Aufnahmen ein Teilnehmer zu erkenne ist, erklärt betroffene Teilnehmer sein Einverständnis mit der (unentgeltlichen) Verwendung der Aufnahmen seiner Person für Werbemaßnahmen von CLOVER für vergleichbare Veranstaltungen, insbesondere durch Printwerbung, Internet, Social Media, sonstige Druckwerke und Presseartikel. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung der Aufnahmen durch CLOVER zu den vorstehenden Zwecken einverstanden. Der Teilnehmer ist insbesondere damit einverstanden, dass die Fotografien auf dem Internetauftritt von CLOVER und in Social Media eingestellt werden dürfen. Der Teilnehmer willigt ferner darin ein, dass die Aufnahmen von CLOVER in digitaler Form für die vorstehend beschriebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet werden. Der Teilnehmer kann einer etwaigen Verwendung seiner Aufnahmen zu Werbezwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber CLOVER widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird CLOVER die betroffenen Aufnahmen nicht mehr zu Werbezwecken verwenden und die digital gespeicherten Aufnahmen löschen.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher / Online Streitbeilegungs-Plattform
Als privater Verbraucher haben Sie das Recht, mit der CLOVER geschlossene Verträge (Anmeldungen, Bestellungen etc.) binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der als privater Verbraucher zum Widerruf berechtigte Teilnehmer die CLOVER (CLOVER Sustainability Services GmbH & Co. KG, Heinrich-Pesch-Straße 14,
50739 Köln; Fax: 022158909554; info@clover-sustainability.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, abgeschlossene Verträge zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Wird dieser Vertrag widerrufen, hat CLOVER alle Zahlungen, die CLOVER im Rahmen des Teilnahevertrages erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei CLOVER eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion des Teilnehmers eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Teilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wurde vom Teilnehmer verlangt, dass die von CLOVER zu erbringenden Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Teilnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an dem er CLOVER von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich eines geschlossenen Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Nach geltendem Recht ist CLOVER verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/odr
CLOVER ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8. Allgemeine Bestimmungen
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Köln. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, Köln.
Köln, den 21.03.2018